Mietbedingungen

für das SCS Alpenhaus in Braz

 

Nachfolgende Vertrags- und Geschäftsbedingungen sind Grundlage des Vertrages. Da Sie diese Bedingungen mit Ihrer Anmeldung anerkennen, bitten wir Sie, diese aufmerksam durchzulesen. 

  1. Vertragsabschluss/Buchung

Ihre Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages, unter Einschluss unserer Mietbedingungen, die Sie damit anerkennen. Der Vertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Anmeldung schriftlich bestätigen.

  1. Leistungen

Für unsere Leistungen sind die Prospektangaben und der Inhalt der Buchungsbestätigung maßgeblich.

  1. Bezahlung

3.1 An- und Restzahlung

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Vier Wochen vor Mietbeginn erhalten Sie eine Rechnung, welche direkt zur Zahlung fällig ist. Mit Ihren Unterlagen erhalten Sie die Gästekarten, Stromformular und weitere nützliche Informationen kurz vor Beginn der Reise. Wenn bis zum Beginn der vertraglich vereinbarten Mietzeit der Buchungspreis nicht vollständig beglichen ist, wird der Vertrag aufgelöst. Als Entschädigung werden die entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Pkt. 8 dieser Bedingungen verlangt.

3.2 Gästetaxe/Gästeanmeldung

Die Gästetaxe beträgt 2,80 EUR pro Tag für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren und wird mit der Kaution verrechnet. Anweisung zur Anmeldung der Gästetaxe gibt es mit der Rechnung 4 Wochen vor Mietbeginn. Die Gästeanmeldung erfolgt online vom Gast.

3.4 Nebenkosten

Bei An- und Abreise muss der Stromzähler, der sich im Eingangsbereich des Hauses hinter der Eingangstür befindet, abgelesen werden und die Werte in das entsprechende Formular, welches Sie mit den Reiseunterlagen erhalten, eingetragen werden. Dieses Formular ist nach der Reise an uns zurückzugeben. Die Stromkosten werden mit der Kaution verrechnet.

3.5 Kaution

Mit der Bezahlung des Reisepreis wird eine Kaution in Höhe von 200,00 EUR erhoben, die zur Verrechnung der Nebenkosten, etc. vorgesehen ist. Sie übernehmen die Verpflichtung, das Mietobjekt und das darin vorhandene Inventar schonend und sorgfältig zu behandeln. Sie sind verpflichtet, etwaige durch Sie verursachte Schäden sofort zu melden. Sie übernehmen die Haftung für begleitende Personen, auch für Minderjährige. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts und unter Aufrechnung der Nebenkosten zurückerstattet.

  1. Belegung des Mietobjekts

Das Alpenhaus darf mit max. 16 Personen belegt werden. Auch Kinder gelten als Person. Überzählige Personen können wir abweisen. Irgendwelche durch Ablehnung entstehende Schäden oder Nachteile sind ausnahmslos vom Mieter zu tragen. 

  1. An- und Abreise

In der Regel können Sie das Mietobjekt am Anreisetag ab 16.00 Uhr übernehmen. Bei völliger oder teilweiser Nichtinanspruchnahme des Objektes ist eine Rückerstattung oder Teilrückerstattung des bezahlten Preises nicht möglich. Auf jeden Fall ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. In der Regel müssen Sie das Mietobjekt am Abreisetag um 10.00 Uhr verlassen.

  1. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

  1. Leistungsänderungen

Kann das gebuchte Mietobjekt aus nicht voraussehbaren Umständen nicht zur Verfügung gestellt werden, können wir vom Vertrag zurücktreten.

  1. Rücktritt mit Stornogebühr

Sie können vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung und gegen Entrichtung der Stornogebühren jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Unser Anspruch beträgt bei einem Rücktritt bis 
60 Tage vor Mietbeginn 20 %, 
59 bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 %, 
ab 29 Tage vor Mietbeginn 100 %.

Rücktrittserklärungen, Umbuchungen und Änderungen werden erst mit dem Tag wirksam, an dem sie schriftlich bei uns vorliegen.

Sollte der SCS bei Rücktritt adäquaten Ersatz finden, behält er sich vor, die Anzahlung in Höhe von 20% als Verwaltungsaufwand einzubehalten.

8.1 No-show

No-show liegt vor, wenn der Mieter die Reise nicht zum vereinbarten Zeitpunkt antritt. In diesem Fall verliert er jeden Anspruch auf Leistung oder auf Rückerstattung des Mietpreises oder Teilen davon.

  1. Rücktrittsversicherungen

Bitte beachten Sie, dass in unseren Leistungen keine Versicherungen enthalten sind.

  1. Leistungsstörungen

Bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung haben Sie einen Gewährleistungsanspruch. Sie erklären sich aber damit einverstanden, dass wir an Stelle Ihres Anspruchs auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringen oder die mangelhafte Leistung verbessern. Beschwerden oder Mängel teilen Sie uns unverzüglich mit. Nur so können etwaige Mängel umgehend abgeschafft werden. Ansprüche sind uns gegenüber innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Mietzeit geltend zu machen.

Für Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie Krieg, Streik, Aussperrung, Unruhen, Epidemien, hoheitlichen Eingriffen, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich öffentlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen (z. B. Wasser, Strom und sonstige Energie) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind. 

  1. Minderung des Preises

Sie können nur dann eine Herabsetzung des Buchungspreises bzw. Schadensersatz verlangen, falls Sie den Mangel nachweislich sofort dem SCS angezeigt haben, sowie um Abhilfe gebeten haben und die Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden.

  1. Kündigung des Vertrages

Sie können den Vertrag kündigen, wenn innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wurde und infolgedessen Leistungsmängel die Benutzung des Mietobjektes erheblich beeinträchtigen. Sie haben dann jedoch den Teil des vereinbarten Buchungspreises zu zahlen, der auf Leistungen entfällt, die Sie in Anspruch genommen haben.

  1. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Kommen Sie durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung bzw. Schadenersatz nicht zu. Unterlassen Sie nämlich die unverzügliche Beanstandung, wird die vereinbarte Möglichkeit der Nachbesserung genommen, und so mindert sich oder erlischt der Anspruch auf Ersatz (Minderung, Schadenersatz) aller weiteren Schäden, die bei unverzüglicher Mitteilung nicht erlitten worden wären.

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die hier aufgeführten Bedingungen.

  1. Allgemeines

Alle Angaben in unserem Prospekt und unserer Homepage entsprechen dem Stand Juni 2017. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr.

Die Benutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Ski-Club Seedorf 1992 e.V.